Wildcampieren

Wildcampieren ist in der Schweiz teils erlaubt, aber in Schutzgebieten verboten. In abgelegenen Bergregionen wird es oft geduldet – mit Rücksicht auf Natur und Regeln.

Was ist erlaubt – und was nicht?

Wildcampieren ist in der Schweiz nicht generell verboten, jedoch auch nicht uneingeschränkt erlaubt. Die gesetzlichen Regelungen variieren je nach Kanton und Gemeinde. Grundsätzlich ist eine einzelne Übernachtung im Gebirge oberhalb der Waldgrenze meist erlaubt, sofern sie rücksichtsvoll erfolgt. Auf Privatgrundstücken ist das Campieren mit Erlaubnis des Eigentümers gestattet. Das sogenannte Not-Biwakieren, also das Übernachten in einer Notsituation, ist ebenfalls erlaubt.

Erlaubt

Einzelne Übernachtungen im Gebirge oberhalb der Waldgrenze

Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Eigentümers

Not-Biwakieren in unvorhergesehenen Situationen

Verboten

In Naturschutzgebieten

Im Schweizerischen Nationalpark

In eidgenössischen Jagdbanngebieten

In Wildruhezonen

In Gebieten mit allgemeinem Betretungsverbot

Erlaubt

Einzelne Übernachtungen im Gebirge oberhalb der Waldgrenze

Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Eigentümers

Not-Biwakieren in unvorhergesehenen Situationen

Verboten

In Naturschutzgebieten

In eidgenössischen Jagdbanngebieten

In Wildruhezonen

In Gebieten mit allgemeinem Betretungs- oder Wildcampierverbot

Sicherheitshinweise

Naturgefahren

Achte auf Risiken wie Steinschlag, Lawinen oder plötzliche Wetterumschwünge.

Gewässer

Halte ausreichend Abstand zu Flüssen und Bächen, da diese unerwartet anschwellen können.

Gewitter

Meide exponierte Lagen wie Berggipfel oder -kämme bei Gewittergefahr.

Schutzgebiete und sensible Lebensräume

Unbedenklich

Ideale Standorte beefinden sich oberhalb der Waldgrenze, auf alpinen Wiesen oder im felsigen Gelände – ausserhalb von Schutzgebieten

Bitte meiden

Vermeide eine Übernachtung an ökologisch sensiblen Standorten. Dazu gehören insbesondere die obere Waldgrenze (Lebensraum für Raufusshüner und Äsungsflächen des Schalenwildes) sowie Auen und Feuchtgebiete.

Mit besonderer Rücksicht
Frage bei Übernachtungen in der Nähe von Alp- oder Berghütten die Betreibenden um Erlaubnis. Nimm während der Brutzeit Rücksicht auf felsbrütender Vögle (wie Wanderfalke oder Uhu) und halte genügend Abstand.
Verboten
In den genannten Schuzgebieten ist freies Campieren ausdrücklich verboten oder aufgrund von Betretungsverboten nicht möglich.

Die folgende Karte gibt dir eine Übersicht, wo sich Schutzgebiete und sensible Lebensräume befinden. Leider untersagen viele Regionen mittlerweile das Übernachten in der freien Natur. Daher ist es ratsam, sich vorab bei den lokalen Behörden zu informieren.

Für weitere Informationen empfiehlt sich ein Besuch auf der Website des Schweizer Alpen-Clubs: